Kosten

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung

Die osteopathische Behandlung ist keine gesetzliche Kassenleistung.

Bisweilen übernehmen private Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen teilweise oder ganz die Kosten. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH).

Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten allerdings inzwischen einen Teil der osteopathischen Behandlung. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten für die Erstattung.

Für Selbstzahler betragen die Kosten der Behandlung 100 €, Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 90€ pro Behandlung.

Jede Behandlung wird direkt vor Ort abgerechnet.

Es kann bar oder mit der EC-Karte bezahlt werden.